Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Eventlocation CITYGOLF STUTTGART

1. Vertragsabschluss

Verträge zwischen CITYGOLF STUTTGART und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch CITYGOLF STUTTGART zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von CITYGOLF STUTTGART und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht und diesen wird ausdrücklich widersprochen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachte Bilder und Aufnahmen für Eigenwerbung sowie Print- und Online-Publikationen von CITYGOLF STUTTGART verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Dazu gehören die Nennung des Unternehmens in der Referenzliste auf der Website (Nennung und ggfs. Logoeinbindung), sowie die Veröffentlichung des Gästebuch-Eintrages. Ist dies nicht gewünscht, muss dies vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.

2. Preise

Alle Preise verstehen sich inkl. gültiger MwS, wenn nicht anders im Vertrag angegeben. Wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Gebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn-, Material- und Energiekosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, behalten wir uns eine Anpassung vor. 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der CITYGOLF STUTTGART. Die CITYGOLF STUTTGART ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von CITYGOLF STUTTGART sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von CITYGOLF STUTTGART in Rechnung gestellt.

3. Zahlung

CITYGOLF STUTTGART ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Angebotsannahme in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Form einer Vorauszahlung zu fordern. Die Höhe und die Fälligkeit der Vorauszahlung ergeben sich aus den vertraglichen Unterlagen. Der Vertragspartner erhält eine Anzahlungsrechnung. Wird die Vorauszahlung nach Verstreichen einer Nachfrist von 8 Tagen nach Fälligkeit nicht bezahlt, ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Stornierung, wir die Anzahlung einbehalten und bei der Stornorechnung der Feier berücksichtigt.

Nach Meldung der finalen Teilnehmerzahl erfolgt eine Rechnung über alle Leistungen, die bis zu diesem Tag feststehen. Eine Schlussabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung und ist innerhalb 8 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist CITYGOLF STUTTGART berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).
CITYGOLF STUTTGART ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes siehe §5.

Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und/oder Schlusszeiten, so kann CITYGOLF STUTTGART zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft gemäß § 315 BGB in Rechnung stellen, wenn die Verschiebung auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen ist.

Vier Wochen vor der Veranstaltung erfolgt nach der Meldung der finalen Teilnehmerzahl die Rechnung mit allen Positionen, die bis dahin feststehen. Die Feier wird nur durchgeführt, wenn die Rechnung beglichen wurde. Zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Getränke außerhalb der Pauschale erfolgen in einer separaten Rechnung nach der Feier und sind innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

4. Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen. Die Mindestteilnehmerzahl für Samstage sind 65 Erwachsene.

Vier Wochen vor Veranstaltung muss die finale Teilnehmerzahl gemeldet werden, welche als Rechnungsgrundlage dient.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird um 10 % zur gebuchten Teilnehmerzahl akzeptiert. (Bei größeren Veränderungen können Preisanpassungen seitens CITYGOLF STUTTGART vorgenommen werden.).Personenreduzierungen nach dem Stichtag können nicht mehr berücksichtigt werden

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nach Absprache möglich. 

5. Stornierung der Veranstaltung

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass CITYGOLF STUTTGART dies zu verantworten hat, behält CITYGOLF STUTTGART den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.  CITYGOLF STUTTGART ist berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise höhere Gewalt oder andere bei Vertragsabschluss nicht voraussehbare Beeinträchtigungen die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Die Nichtzahlung der Anzahlung ist ebenso ein Grund. Wird der Vertrag durch den Vertragspartner gekündigt, so kann CITYGOLF STUTTGART fü̈r bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 

Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die in Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind, sowie durch zusätzliche Leistungen Dritter entstandene Kosten trägt der Vertragspartner.
Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung  einbehalten und der Stornorechnung angerechnet. Bei einer Stornierung werden 50% des zu erwartenden Umsatzes als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Sollte der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden beträgt die Stornogebühr 80 %. 
Sollte die Stornierung so kurzfristig erfolgen, dass bereits weitere Kosten entstanden sind, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

6. Haftung

Die Haftung von CITYGOLF STUTTGART gegenüber Auftraggebern auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch CITYGOLF STUTTGART herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen CITYGOLF STUTTGART und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von CITYGOLF STUTTGART grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Soweit CITYGOLF STUTTGART im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde CITYGOLF STUTTGART von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten von CITYGOLF STUTTGART gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
CITYGOLF STUTTGART übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde CITYGOLF STUTTGART von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern CITYGOLF STUTTGART gegenüber erhoben werden.

7. Vermittlungsleistung

CITYGOLF STUTTGART haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist CITYGOLF STUTTGART von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit CITYGOLF STUTTGART als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw.tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von CITYGOLF STUTTGART hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist CITYGOLF STUTTGART so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von CITYGOLF STUTTGART vermittelt worden. CITYGOLF STUTTGART hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

8. Gewährleistung

Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind.
CITYGOLF STUTTGART steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. CITYGOLF STUTTGART ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies erforderlich scheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen von CITYGOLF STUTTGART nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für CITYGOLF STUTTGART erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch CITYGOLF STUTTGART begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen CITYGOLF STUTTGART unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die CITYGOLF STUTTGART nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.